|
Die Rechtsanwaltskanzlei Mag. Peter Hauswirth berät und vertritt ihre Klienten - zu denen beispielsweise Bauträger, Hausverwaltungen, Immobilienmakler und Immobilieninvestoren ebenso zählen wie Privatpersonen - vor allem im Bereich des Liegenschafts- und Immobilienrechts. Zu den Tätigkeitsbereichen der Kanzlei zählen daher insbesondere: Beratung bei Immobilientransaktionen: Due Diligence, Verhandlung mit Verkäufern und Immobilienmaklern, treuhändische Kaufvertragsabwicklung; Beratung von privaten und institutionellen Investoren bei der Immobilienakquisition, usw. Bauträgervertragsrecht: Beratung und Unterstützung von Bauträger; Errichtung von Bauträgerverträgen und treuhändige Abwicklung des Abverkaufes der Objekte, Wohnungseigentumsbegründungen, usw. Beratung bei Vermietung: Errichtung von Mietverträgen im Bereich der gewerblichen und privaten Vermietung, usw. Baurecht: Errichtung von Bauverträgen und Durchsetzung von Ansprüchen aus diesen unter Berücksichtigung der relevanten Vertragsnormen, wie insbesondere ÖNorm B2110, Bauprozesse (Gewährleistung und Schadenersatz), usw. Miet- und Wohnrecht: Beratung und gerichtliche Durchsetzung von Ansprüchen, Kündigungsverfahrens, usw. Grundbuchsrecht, Liegenschaftsteilungen, Grenzverhandlungen usw. Wohnungseigentumsrecht: Wohnungseigentumsbegründungen, Streitigkeiten aus dem Wohnungseigentumsgesetz, Neuparifizierungen, usw. Immobilienleasing: Beratung und Vertragserrichtung bei Leasingvertrag, Baurechtsvertrag usw. Allgemeines Zivilrecht und Zivilverfahren Allgemeines Liegenschafts- und Immobilienrecht Gesellschaftsrecht: Gesellschaftsgründungen, Übertragungen von Gesellschaftsanteilen
|