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AUGEN AUF, KAUF IST KAUF PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: Mag. Peter Hauswirth, MAS
Mittwoch, 25. März 2009 um 13:38

Nicht erst aufgrund der Bankenkrise, sondern seit jeher gilt, dass in aller Regel Immobilien eine sehr wertbeständige Investition darstellen. Die Vermarktungsmöglichkeiten haben sich rasant verändert, sodass Immobilienangebote auch für Private sehr leicht, zum Beispiel über Immobilienplattformen im Internet wie Immobilien.net, erreichbar sind. Daher ist die Investition in eine Immobilie heutzutage nicht nur mehr für Profis ein Thema, sondern kann eine Investition in eine Immobilie, zum Beispiel als Vorsorgewohnung, auch für Privatpersonen interessant sein.

Bevor jedoch ein derartiger Schritt überlegt wird, sollte das zu erwerbende Objekt im Rahmen einer Due Diligence, wie dies von den meisten professionellen Investoren auch vorgenommen wird, geprüft werden.

Im Rahmen einer derartigen Due Diligence Prüfung, wird das zu erwerbende Objekt in rechtlicher Hinsicht durch einen Rechtsanwalt und in einigen Fällen ergänzend in technischer Sicht durch einen Techniker und in steuerlicher Sicht durch einen Steuerberater durchleuchtet um mögliche Stolpersteine aufdecken zu können.

Erst durch eine genaue Prüfung der vorhandenen Verträge, der behördlichen Auflagen und der erteilten Baubewilligung, kann für den Investor das Risiko der Investition abgeschätzt werden. Oftmals täuscht der äußere optische Anschein darüber mit welchen tatsächlichen rechtlichen Problemen das Objekt belastet ist, was sich erheblich wertmindernd auf die Immobilie auswirken kann.

Aus diesem Grund empfiehlt sich auch bei kleineren Investitionen (Wohnung als Wertanlage) im Rahmen der Vertragserrichtung einen auf Immobilienrecht spezialisierten Rechtsanwalt zu konsultieren. Zwar ist dabei meist eine Due Diligence Prüfung entbehrlich, doch soll ein spezialisierter Rechtsanwalt Ihnen neben der reinen Abwicklung des Kaufvertrages beratend zur Verfügung steht.

Aktualisiert ( Mittwoch, 06. Mai 2009 um 08:57 )